Leitfaden für Köche
Als Privatkoch selbstständig machen: Gewerbe, Versicherung und erste Buchungen
Kochen kannst du. Ein eigenes Privatkoch-Business braucht vier Dinge mehr: eine Anmeldung, die Hygieneregeln dort, wo du kochst, eine Versicherung und klare Absprachen mit jedem Kunden. Kompliziert ist davon nichts, aber die Details zählen.
Dieser Leitfaden fasst offizielle Quellen für Deutschland und die Schweiz zusammen und verlinkt sie; er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ist dein Fall unklar, frag die genannte Behörde oder einen Steuerberater. Wenn du noch überlegst, ob der Beruf zu dir passt, lies zuerst Privatkoch werden.
Von UpChef · Veröffentlicht am
Was verkaufst du?
Welche Regeln gelten, hängt vor allem davon ab, wo gekocht wird. Leg fest, was du anbietest, bevor du irgendetwas anmeldest:
- Kochen in der Küche des Kunden (Dinner, Events): das häufigste Modell; das Essen verlässt das Haus des Kunden nicht.
- Vorkochen in deiner Küche und Ausliefern: Deine Küche wird zum Lebensmittelbetrieb, mit Registrierung und Kontrollen.
- Kochkurse beim Kunden oder in einer Location.
- Catering für größere Events, oft mit gewerblicher Küche und Personal.
Ein Businessplan auf einer Seite
Solange keine Bank danach fragt, brauchst du keine 30 Seiten. Beantworte acht Fragen und prüfe sie nach drei Monaten:
- Angebot: was du kochst, für wie viele Gäste, in welchem Format.
- Kunden: wer dich bucht (Gastgeber, Familien, Feriengäste, Firmen) und wo sie wohnen.
- Gebiet: wie weit du fährst und was du darüber hinaus berechnest.
- Preise: Preis pro Person je Menü und Mindestgästezahl.
- Kosten: Wareneinsatz, Ausrüstung, Versicherung, Schulungen, Fahrten, Plattform- und Zahlungsgebühren.
- Break-even: wie viele Buchungen im Monat Fixkosten und dein Einkommen decken.
- Kanäle: Empfehlungen, Social Media, Partner, Plattformen.
- Kapazität: wie viele Events pro Woche du ohne Qualitätsverlust schaffst.
Gewerbe anmelden und Steuern
- Gewerbeanmeldung. Als selbstständiger Mietkoch meldest du in der Regel ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, oft auch online (Bundesportal). Das Finanzamt schickt dir danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du über ELSTER ausfüllst.
- Kleinunternehmerregelung. Lag dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und liegt er im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro, musst du keine Umsatzsteuer berechnen (§ 19 UStG). Ob sich der Verzicht darauf lohnt, klärst du am besten mit einem Steuerberater.
- Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag beim Gewerbeertrag (§ 11 GewStG); kleine Betriebe zahlen deshalb oft keine.
- Belehrung. Vor dem ersten Einsatz brauchst du die Bescheinigung nach § 43 IfSG, höchstens drei Monate alt, und wiederholst die Belehrung alle zwei Jahre.
Deutschland und Schweiz im Überblick
| Land | Anmeldung | Hygiene | Versicherung | Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (Bundesportal); danach Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. | Belehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt; Hygieneschulung nach Verordnung 852/2004; eigene Küche in der Regel bei der Lebensmittelüberwachung registrieren. | Eine Betriebshaftpflicht wird üblicherweise empfohlen. | Kleinunternehmerregelung bis 25.000 / 100.000 Euro (§ 19 UStG); sonst Umsatzsteuer, frag das Finanzamt oder einen Steuerberater. |
| Schweiz | Die Selbstständigkeit anerkennt deine AHV-Ausgleichskasse, nicht das Handelsregister (KMU-Portal). | Lebensmittelbetriebe unterstehen dem kantonalen Lebensmittelinspektorat (BLV); frag deinen Kanton. | Eine Haftpflichtversicherung wird üblicherweise empfohlen. | MWST-Pflicht, sobald der Umsatz die Bundesgrenze erreicht (ESTV). |
Ein Startpunkt, keine Rechts- oder Steuerberatung: Regeln ändern sich und können je nach Bundesland, Kanton, Gemeinde und genauer Tätigkeit abweichen. Alle anderen UpChef-Länder stehen in der Ländertabelle des englischen Leitfadens.
Versicherung für Privatköche
Ein Abend kann ein kleines Business viel kosten: ein Gast mit Lebensmittelvergiftung, eine verbrannte Arbeitsplatte. Frag einen Makler nach:
- Betriebshaftpflicht: Schäden an Gästen oder in der Wohnung des Kunden während deiner Arbeit. Firmen und Locations verlangen oft einen Nachweis.
- Produkthaftpflicht: Ansprüche wegen des Essens selbst, etwa Erkrankung oder allergische Reaktion. Oft in der Betriebshaftpflicht enthalten, prüf das.
- Inhalts- oder Elektronikversicherung für Messer, Küchenmaschinen und alles, was im Auto mitfährt.
- Berufliche Nutzung des Autos: Sag deiner Kfz-Versicherung Bescheid, wenn du mit Ausrüstung zu Events fährst.
Der Zahlungsschutz einer Plattform ist keine Versicherung: Er sichert das Geld für eine Buchung, nicht Schäden oder Verletzungen.
Was in Angebot und Vertrag gehört
Für Buchungen, die du direkt annimmst, halte die Absprache schriftlich fest, mindestens als bestätigte E-Mail:
- Datum, Ankunftszeit, Adresse und Gästezahl;
- das Menü sowie jede Allergie und Ernährungsform, schriftlich vom Kunden bestätigt;
- den Preis, was enthalten ist und was extra kostet (Getränke, Service, Geschirr, Anfahrt);
- Anzahlung, Restzahlung und Fälligkeiten;
- Stornobedingungen für beide Seiten;
- was du in der Küche brauchst (Ofen, Herd, Kühlschrankplatz, Zugangszeit);
- ob du die Gerichte fotografieren und posten darfst.
Auf UpChef enthält die Buchung das meiste schon: Datum, Uhrzeit, Gäste, Menü und Preis; bezahlt wird in der App, und die Stornoregeln legt die Plattform fest. Der Kunde bekommt alles zurück, wenn er innerhalb von 10 Minuten nach der Zahlung oder 7 oder mehr Tage vor dem Event storniert, und nichts innerhalb der letzten 7 Tage: Eine späte Stornierung lässt dich also nicht ohne Bezahlung. Stornierst du, bekommt der Kunde 100 % zurück. Kläre Allergien vor dem Event im Chat.
Einen Namen für dein Business finden
- Dein eigener Name: „Chef [Name]“ oder „[Name] – Privatkoch“. Kunden buchen eine Person.
- Ort und Format: „[Stadtteil] Private Dining“, „Tafel [Stadt]“.
- Küche und Format: „[Küche] zu Hause“, „[Region]-Tafel“.
Bevor du etwas druckst: Prüf im Markenregister des DPMA, ob der Name geschützt ist, ob Domain und Social-Media-Namen frei sind und ob in deiner Nähe niemand unter einem ähnlichen Namen arbeitet.
Die Finanzen von Anfang an sauber halten
- Eröffne vom ersten Tag an ein eigenes Geschäftskonto.
- Heb jeden Einkaufsbeleg auf; fotografiere ihn am selben Tag.
- Leg von jeder Zahlung einen festen Anteil für Steuern zurück.
- Verkaufe jedes Menü pro Person mit Mindestgästezahl und prüf deine Preise alle paar Monate.
Unser Leitfaden zu Preisen und Verdienst, mit einem Rechenbeispiel nach Gebühren, ist bisher auf Englisch verfügbar.
Deine ersten Buchungen
Mit Anmeldung und Versicherung in der Tasche stellst du deine Menüs dorthin, wo Kunden suchen. Empfehlungen und Social Media wachsen langsam; Plattformen bringen Leute, die schon buchen wollen. Unser Plattformvergleich und der Leitfaden zur Kundengewinnung sind bisher auf Englisch: Plattformen im Vergleich, Kunden gewinnen.
Auf UpChef ist die Registrierung kostenlos und die Provision beträgt 0 % für alle Köche. Du registrierst dich in der App, lädst einen Ausweis und ein Kochzertifikat oder Arbeitszeugnis hoch, und ein UpChef-Admin gibt dich frei. Vor der ersten bezahlten Buchung richtest du Stripe Connect ein (etwa 2 bis 5 Minuten). Der Kunde zahlt 7 % Servicegebühr zusätzlich zu deinem Preis; von deiner Auszahlung, freigegeben 48 Stunden nach dem Ende des Service, werden 6 % Zahlungsabwicklungsgebühr abgezogen. Buchungen kann UpChef nicht garantieren. Seiten für Köche: Deutschland, Schweiz.
Häufige Fragen
Muss ich als Privatkoch ein Gewerbe anmelden?
+
In der Regel ja. Als selbstständiger Mietkoch meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an; danach meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wie deine Tätigkeit genau einzuordnen ist, klärt im Zweifel ein Steuerberater.
Kann ich als Mietkoch Kleinunternehmer sein?
+
Ja, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro liegt. Dann berechnest du keine Umsatzsteuer. Rechtsgrundlage ist Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz.
Welche Versicherung braucht ein Privatkoch?
+
Gesetzlich vorgeschrieben ist für Solo-Selbstständige meist keine, aber eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht ist dringend zu empfehlen, und viele Firmen und Locations verlangen einen Nachweis. Dazu kommen die Ausrüstung und die berufliche Nutzung des Autos.
Darf ich in meiner eigenen Küche für Kunden kochen?
+
Oft ja, aber dann wird deine Küche zum Lebensmittelbetrieb, der in der Regel bei der Lebensmittelüberwachung registriert und kontrolliert wird, und für ausgeliefertes Essen gelten eigene Regeln. Kochen beim Kunden erspart dir einen Teil davon. Frag vorher bei deiner Lebensmittelüberwachung nach.
Ist es kostenlos, mein Privatkoch-Business auf UpChef anzubieten?
+
Ja. Die Registrierung bei UpChef ist kostenlos, und die Provision beträgt 0 % für alle Köche. Ein optionaler Professional-Tarif bietet zusätzliche Vorteile.
Quellen
- Bundesportal: Gewerbe anmelden
- § 19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmer)
- § 11 Gewerbesteuergesetz (Freibetrag)
- § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- DPMA: Markenregister
- Schweiz, KMU-Portal: Selbstständigkeit
- Schweiz, ESTV: Mehrwertsteuer
Offizielle Seiten geprüft im November 2026. Regeln ändern sich und unterscheiden sich je nach Bundesland und Kanton; prüf sie bei der Behörde oder einem Steuerberater, bevor du dich darauf verlässt.
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